Alles, was Sie zur neuen TSE-Regelung wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft, die elektronische Kassensysteme nutzen. Diese Regelung verpflichtet Unternehmen, ihre Kassensysteme beim Finanzamt zu melden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Schritte, die Sie beachten müssen.
Hintergrund
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 wurden Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Diese Maßnahme soll Manipulationen an Kassendaten verhindern und die Transparenz erhöhen.
Wichtige Termine
- 1. Januar 2025: Start der Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme.
- 31. Juli 2025: Frist für die Meldung aller vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Kassensysteme.
- Ab dem 1. Juli 2025: Neue Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Meldeverfahren
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Steuerportal „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle. Hierbei müssen alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme in einer einheitlichen Mitteilung übermittelt werden.
Was muss gemeldet werden?
- Elektronische Kassensysteme: Alle Systeme, die zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen genutzt werden.
- Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE): Die verwendeten TSEs müssen ebenfalls gemeldet werden.
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler: Diese gelten ebenfalls als elektronische Aufzeichnungssysteme und unterliegen besonderen Bestimmungen.
Schritte zur Meldung
- Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle Kassensysteme und TSEs einsatzbereit und korrekt installiert sind.
- Registrierung bei Mein ELSTER: Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich beim Steuerportal „Mein ELSTER“.
- Meldung durchführen: Melden Sie Ihre Kassensysteme und TSEs über die ERiC-Schnittstelle.
Unterstützung und Beratung
Bei Fragen zur Meldepflicht und zur technischen Umsetzung stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung.
Call-to-Action
Bereiten Sie sich jetzt vor! Melden Sie Ihre Kassensysteme rechtzeitig und vermeiden Sie Strafen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung anbieten. Für spezifische steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.